Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.04.2022
Löschungsankündigungen
19.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2020
Termine
20.07.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2019
Entscheidungen im Verfahren
17.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2018
Termine
22.08.2013
Eröffnungen
22.08.2013
Sonstiges
01.08.2013
Eröffnungen
31.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
06.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
12.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
27.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
09.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.03.2010
14.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.10.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.01.2008 bis zum 31.12.2008
04.08.2008
Berichtigungen
01.07.2008
Neueintragungen